Wir (Südharzwerke Nordhausen – Entsorgungsgesellschaft mbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://abfall-nordhausen.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Südharzwerke Nordhausen – Entsorgungsgesellschaft mbH
Robert-Blum-Straße 1
99734 Nordhausen
E-Mail: info@stadtwerke-nordhausen.de
Telefon: 03631 6390
Fax: 03631 639169
Geschäftsführer: Thomas Mund
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
- Wenige Funktionen sind mit Tastatur nicht erreichbar, etwa im Kartenbereich.
- Die Information auf andere Dateiformate wie PDF ist nicht immer im Linktext enthalten.
- Nicht alle Bedienelemente sind mit Spracheingabe erreichbar, etwa im Kartenbereich.
- Nicht alle Seiten sind im Hinblick auf die HTML-Syntax durchgängig valide.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
- Dateien wie Formulare im PDF-Format, welche bereits vor der ersten Veröffentlichung der Website bzw. vor dem 23. September 2020 erstellt wurden,
- Inhalte von Blogbeiträgen und Veröffentlichungen, welche von verschiedenen Redakteuren verfasst und nicht regelmäßig auf ihre Barrierefreiheit überprüft werden.
Die Abfallwirtschaft Nordhausen arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals bisher nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Dazu werden Schulungen für Redakteure und Mitarbeitende zur Erstellung von barrierefreien Inhalten regelmäßig unternommen. Außerdem sind mehrere PDF-Dateien auf der Website zur Verfügung gestellt worden, welche vor dem 23. September 2020 erstellt wurden. Diese werden in Zukunft nach und nach barrierefrei gestaltet.
Evaluationsmethode
Zur Evaluation der Barrierefreiheit der Website wurden mehrere Prüfmethoden durchgeführt. Unter anderem:
- anhand der Vorgaben von https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-web wurden verschiedene Aspekte der Website geprüft,
- mithilfe des Markup Validation Tools https://validator.w3.org/ wurde die HTML-Semantik der Website geprüft,
- durch Nutzung des Accessibility-Checkers https://wave.webaim.org/ wurden verschiedene Schwachstellen und potenzielle Fehler überprüft und behoben, dabei wurden alle in der Hauptnavigation gelisteten und von der Startseite aus erreichbaren Seiten geprüft.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Auffassung sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573811741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.04.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.05.2024 überprüft.